Conditions of sale

Conditions of sale Hall auctions

According to the conditions approved by the German Bundeskartellamt  —
Recommendations of the Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e.V., Wiesbaden

For information only, the German text (below) is to be taken authorative

1. The auctioneer acts in his own name for the account of his client, who remains anonymous (as commission agent).

2. The auctioneer reserves the right to combine or separate lots listed in the catalogue, to change the order of the lot numbers or to withdraw any lot from the auction.

3. The lots to be sold at auction may be examined and checked before the auction. The descriptions in the catalogue are made to the best of the auctioneer’s knowledge and belief, are, however, not guaranteed. The auctioneer is not liable for any mistakes. Except for collections or bulk lots, he commits himself, however, to transmitting complains to the customer if such claims are filed within a period of 28 days after the auction. The auctioneer may extend this time limit under special circumstances. Liability for damage on health and body will not be affected. Claims are only possible if the lots including the lot card are returned in unaltered condition. The affixing of the marking »False« or the like by expertisers who are liable for errors is not considered to be an alteration, but expertisers signatures, color designations or pencil notes are. In the case of a justified claim, the auctioneer will refund the purchase price only and not further charges. Faults visible on images on the catalogue may not be subject to such claims. Catalogue values are not binding and have to be seen as approximate, they may not be the cause for a return.

4. The lot is knocked down when no higher bid follows after the last bid has been called three times. The auctioneer reserves the right to reject the bid or accept it with reservations. He may cancel the bid knocked down if the highest bidder does not want his bid to be valid, or if otherwise a dispute concerning the bid knocked down arrises.

5. The knocking down transfers the risk of possible losses, damages or mistakes to the purchaser. The items become the property of the purchaser after payment is complete.

6. The knocking down binds the bidder to take and pay for the lot(s). Should the purchaser desire forwarding of the lot(s) purchased in the auction, it will be effected at his expense and risk. The bidder is bound to his bid for the period of up to four weeks. If bidding is made by phone or writing, lots will be dispatched to the bidder at his cost and his risk, if not a different agreement is made.

7. The sale of auction lots is subject to differential taxation. If we ship lots inside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 25 % of the hammer price and a lot fee of 3,– EUR per lot (both including VAT), also costs of shipping and insurance. If we ship lots to a country outside the EC, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. If the goods are exported outside the EC by the buyer himself, it may be possible to refund VAT. For gold coins that are exempt from VAT, the buyer shall pay a buyers premium of 21 % of the hammer price and a lot fee a 3,– EUR per lot, also costs of shipping and insurance. Lots marked with a ° after the lot number come from consignors outside the EU. Insofar as these lots are delivered within the EU, 7 % import duty will be charged on the hammer price.

8. Purchase price and commissions are payable at once by floor bidders. External bidders must pay the auction bill on receipt. The bidder for a third-party will be held liable as a primary obligor along with the third-party. The purchaser has the right to receive the lots just after payment is made.

9. Any amounts not received by the auctioneer within 15 days after the auction or receipt of the auction bill, will incur 1 % interest for every new month. If the purchaser refuses to pay the lot(s) or if any payment is not settled within a fixed time period, the auctioneer may demand the non-performance. Pricing agreements between bidders are forbidden and will lead to exclusion from the auction. A contractual penalty of 10.000,– EUR for each case of price agreements has to be paid. A compensation may also apply.

10. The bidder agrees for lots with NS-Signs, not to use them in any way for propagandistic purposes (§ 86 StGB).

11. These conditions are valid for the sale after the auction. The § 312d BGB will not be used.

12. Düsseldorf will be named as the court of jurisdiction. The contract of auction is subject to German law only.

13. In the case that any of the above stipulations become void in part or in whole, all other stipulations remain valid.

14. The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr/. We are not obligated and do not participate voluntarily in a dispute resolution process.

Entsprechend den vom Bundeskartellamt genehmigten und vom Bundesverband Deutscher Briefmarkenversteigerer e. V., Wiesbaden empfohlenen Versteigerungsbedingungen

1. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung – unter Wahrung der Interessen der Einlieferer–Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. 

3. Die zur Versteigerung kommenden Sachen können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinn. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Außer bei Sammlungen verpflichtet er sich jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluß (im Nachverkauf 4 Wochen nach Rechnungsdatum) angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Die Frist läuft auch, wenn die Lose nicht fristgerecht angenommen werden. Reklamationen sind nur möglich, wenn die Lose einschließlich der Loskarte im unveränderten Zustand zurückgegeben werden. Das Anbringen der Kennzeichnung »Falsch« o. ä. durch Prüfer, die für Irrtümer haften, gilt nicht als Veränderung, wohl aber Prüfzeichen, Farbbezeichnungen oder Bleistiftnotizen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet er den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Mängel, die sich aus der Katalogabbildung ergeben, können nicht Gegenstand einer Reklamation sein. Katalogpreisangaben sind unverbindlich und gelten als circa, Fehler bei der Angabe der Katalogpreise können keine Reklamation begründen. In allen Fällen des Punkt 3 bleibt die Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden unberührt. 

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag in begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Er kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. 

5. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Erwerber über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst mit vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Erwerber übertragen. 

6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Die Sachen sind sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Soweit nicht bei Auftragserteilung anders angegeben, wird die ersteigerte Ware bei schriftlichen oder telefonischen Geboten oder wenn der Bieter die Ware nicht sofort übernimmt, auf Kosten und Gefahr des Bieters zugeschickt. 

7. Die zu versteigernden Lose werden differenzbesteuert verkauft. Liefern wir die Ware innerhalb der Europäischen Union aus, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 25 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR (beides einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie Versandkosten und Versicherung. Liefern wir die Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union, bezahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Führt der Käufer die Ware in ein Land außerhalb der EU aus, kann die Mehrwertsteuer evtl. erstattet werden. Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, zahlt der Käufer ein Aufgeld von 21 % vom Zuschlagpreis, weiterhin je Los eine Losgebühr von 3,– EUR sowie Versandkosten und Versicherung. Lose, die nach der Losnummer mit einem ° markiert sind, stammen von Einlieferern außerhalb der EU. Soweit diese Lose innerhalb der EU ausgeliefert werden, werden hierfür 7 % Importabgaben auf den Zuschlagpreis berechnet. Da wir differenzbesteuert verkaufen, kann die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden.

8. Der Rechnungsbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Erwerber, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Erwerber hat erst nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags Anspruch auf Aushändigung der ersteigerten Lose. Wer für Dritte bietet, haftet neben diesen. 

9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über Euribor als Verzugsschaden berechnet. Im übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat. Preisabsprachen unter Bietern sind ausdrücklich untersagt und ziehen den sofortigen Ausschluss aus der Versteigerung nach sich. Es gilt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000,– EUR als vereinbart, Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. 

10. Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und / oder NS-Symbolen versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Zwecke bzw. Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen. 

11. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf. § 312d BGB findet keine Anwendung. 

12. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs finden keine Anwendung. 

13. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

14. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.

Conditions of sale e-@uctions

For information only, the German text (below) is to be taken authorative

1. scope of application and acceptance

These Terms and Conditions of Auction as "General Terms and Conditions of e@uction" (hereinafter referred to as "Terms and Conditions") shall apply to all business relations between Rhenumis by Felzmann & Fischer | Düsseldorf - Bonn, Immermannstraße 51, 40210 Düsseldorf , Germany (hereinafter referred to as "Auctioneer") and the participants in an "e@uction" of the Auctioneer on its auction platform www.rhenumis.de, on which these Terms and Conditions can be viewed at any time and saved as a downloadable PDF file. By placing a bid - by whatever means - these Terms and Conditions shall be fully accepted as binding in their currently valid version. The GTC shall also apply if other websites use the auction website www.rhenumis.de in such a way that they provide access to an e@uction in whole or in part. Any conflicting or deviating GTCs of participants in an e@uction shall not be effective, even if their validity is not separately objected to in individual cases, and shall not be recognized by the auctioneer unless their (partial) validity is expressly agreed to in writing.

2. e@uction

The e@uction is a public and voluntary auction by Rhenumis by Felzmann & Fischer (Auctioneer) of movable items from the field of numismatics and philately in the broadest sense. The auctioneer acts in his own name for the account of unnamed owners (consignors) as a commission agent. The e@uction shall take place as a temporary event in accordance with the provisions of the Ordinance on Commercial Auctions (BGBl Jg 1976, Part I, 1346, Versteigerungsvorschriften - VerstV), in accordance with the legal provisions of the BGB and HGB applicable to commission agents and in accordance with these Terms and Conditions of Auction as an online auction on the Internet auction platform www.rhenumis.de under the direction of an auctioneer personally present during the auction in euros (€).

3. registration and login

After a one-time registration, a separate login with password is required for each e@uction. Registration must be carried out by a legally competent natural person with truthful and complete data under a password chosen on his or her own responsibility and to be kept secret. The auctioneer is not liable for damages resulting from misuse of a password. Legal entities may only be registered via named and authorized natural persons. Only one registration is permitted per person. No P.O. Box may be given as the address. The participant is obliged to keep his registration data up to date. Damages resulting from incorrect or not up-to-date data have to be borne by the participant. Deliveries to the last address communicated to the auctioneer by the auction participant shall be deemed to have been effectively made, irrespective of whether the auction participant is (still) located there. The transmission of data is encrypted in order to ensure the highest possible security. The auctioneer undertakes to treat the data with absolute confidentiality. A transfer of customer data is only permitted in the case of legal obligations to provide information, for reasons of contract performance.

4. Auction catalog, lot descriptions and inspection

The items to be auctioned will be presented for at least two weeks in the form of described lots in an online auction catalog (which can also be printed out as a downloadable PDF file on request) as an invitation to bid. The lot descriptions are made by experts according to their subjective convictions with the greatest care and to the best of their knowledge and belief. They do not constitute guarantees within the meaning of the law on sales, nor do they represent assurances of a certain property or value. They serve only for information, explanation, classification and delimitation. In the case of coins, the information on the preservation is made strictly according to the usual in the coin trade classification of preservation. Lots are auctioned in the condition in which they are found at the time of auction. All lots can be viewed in detail on the Internet or in person on two days prior to the auction by appointment at the auctioneer's premises or at other locations, depending on the auctioneer's decision (e.g. at stamp fairs). During the actual inspection, interested parties can have the properties of lots explained to them in a personal conversation.

5. (Pre-) Bids, Increment Levels and Sub-Bids

As of the presentation of the online auction catalog, preliminary bids may be submitted online or in writing for all lots. By placing a pre-bid, the bidder instructs and authorizes the auctioneer to place bids on his behalf and, in the event of a successful bid, to conclude the resulting purchase contract for the bidder with the auctioneer. In this case, the bidder releases the auctioneer from the conflicting provisions of § 181 of the German Civil Code (Insichgeschäft). Bids submitted (in writing) to the auctioneer will be executed in accordance with the auction rates, strictly in the interest of the auctioneer, but without guarantee. This means that a maximum bid submitted will only be used to the extent necessary to outbid an existing bid or competing bids received later by one increment.

The increments are as follows

up to 100 € 5 €
from 100 € 10 €
from 300 € 20 €
from 700 € 50 €
from 1.000 € 100 €
from 3.000 € 200 €
from 7.000 € 500 €
as of 10.000 € 1.000
from 30.000 € 2.000 €

Lower bids will not be accepted. Bids not corresponding to the increments will be rounded up. Bids such as "at any rate", "at best" or "unconditionally" will be executed at the auctioneer's discretion up to ten times the call price, but do not have an unconditional right to knockdown. In the case of bids of the same amount, the chronological order of receipt of the bids shall be decisive. Inquiries about available (heights of) bids will not be answered. All pre-bids must be received by the auctioneer two hours before the auction starts, otherwise they will not be considered.

The auctioneer and the auctioneers are entitled - even without giving reasons - to reject bids, to withdraw lots from the auction, to combine lots into one lot or to divide them into several lots, to block IP addresses for the e@uction, to exclude persons from the auction altogether and to remove any bids they may have already placed from the current auction. A new registration - even if only indirectly via third parties - to participate in an e@uction is only permitted after an exclusion with the express consent of the auctioneer, otherwise the excluded person is liable for all costs and damages as a result of their new registration and (the defense against) their activities on the auction platform of the auctioneer.

6. price determination procedure and award

As soon as each lot is called - e.g. with a call value increased by pre-bids - an overbid increased by one increment can be submitted immediately as live online bids. Each existing highest bid triggers the call sequence "TO THE FIRST, TO THE SECOND AND TO THE THIRD!" with pauses in between. Each overbid restarts the sequence as a new high bid. Only when the sequence is no longer interrupted by an overbid, it ends with "TO THE THIRD" or the highest bid is awarded as the highest bid, the award is made to the highest bidder. Through this price-fixing procedure, in which the bidders can react directly to competing bids in an instant and situation-dependent manner in the form of outbidding in a mutual competition without time limit, a price that is best possible for seller and buyer at the time of the auction on the market is achieved - as an important essential element of an auction. If only one bid has been placed on a lot, the lot is knocked down at the starting price. The auctioneer and the auctioneers are entitled in justified cases to withdraw the knockdown and to offer the lot again. With the acceptance of the bid, the risk of loss or damage for which the auctioneer is not responsible shall pass to the buyer, but ownership shall not pass until the auctioneer has received full payment of the total invoice amount.

7. Conclusion of contract and total invoice

Each bid on a lot constitutes a legally binding offer to the auctioneer to conclude a purchase contract, which remains effective until an overbid is submitted or the auction is closed without the award of the lot. With the declaration of acceptance of the highest bid made by the auctioneer in connection with the acceptance of the bid, a purchase contract concluded by way of an auction between the bidder and the auctioneer shall come into existence. (§ 156 BGB). The purchase contract obligates the buyer to accept all lots auctioned by him and to pay the total invoice amount in Euro. This also applies to surcharges resulting from incorrect entries by the bidder.

8. premium and value added tax

The basis for calculating the buyer's premium shall be the hammer price (net price) of the lots sold subject to differential taxation without display of value added tax.

For buyers from countries of the European Union applies:

Consumers pay a uniform buyer's premium of 25%. Dealers in the sense of the UstG pay 25% buyer's premium for goods subject to differential taxation (the buyer's premium includes the statutory VAT of 19%), plus postage and insurance.

For dealers, the invoice can be issued rule-taxed. The surcharge is then 21% plus 19% VAT on the sum of surcharge, surcharge and postage/insurance. Intra-European goods traffic can be exempted from VAT according to the legal regulations (with VAT ID No.).

For buyers residing in third countries (outside the EU) the following applies: Buyers pay 21% surcharge. If Rhenumis by Felzmann & Fischer | Düsseldorf - Bonn exports the goods itself or through third parties to third countries, the invoice will be issued without statutory VAT. If the goods are exported to third countries by the buyer himself or by third parties, the statutory sales tax will be charged and refunded upon presentation of the necessary export certificates. Import taxes or customs duties incurred in the third country shall be borne by the buyer in any case.

A fee of € 3,- will be charged per auction lot.

For gold coins which are exempt from sales tax, a surcharge of 21% applies.

9. shipping, self-collection and cash payment

The shipment of the auctioned lots at cost price will be carried out shortly after receipt of payment by the post office or a private delivery company at the auctioneer's discretion. Any other form of shipment requires the consent of the auctioneer. The shipment will be made to the address given by the buyer to the auctioneer and if the buyer is an entrepreneur, also at his risk. In case of prior notification by the buyer, a self-collection with cash payment of the total invoice amount of all lots purchased by the buyer from the auctioneer is possible up to seven days after the close of the auction by appointment.

10. due date

The total invoice amount is due within one week after the invoice date. Payment by the buyer shall be made free of charges and without any deduction in advance by bank transfer to one of the bank accounts specified in the auction invoice. Payment shall be made in such a way that it is received by the auctioneer no later than 14 days after delivery of the invoice. Any costs of monetary transactions shall be borne by the buyer. Payments in foreign currencies will be accepted according to the settlement date and Euro credit note of a major bank, whereby differences due to exchange rate fluctuations shall be borne by the buyer. A claim to the surrender of auctioned lots exists only after full payment of the total invoice amount for all lots purchased by the buyer in the auction plus any accrued costs and interest. Any method of payment deviating from this is only permissible after prior written agreement with the auctioneer. In case of purchase for a third party, the bidder is liable with the latter as joint and several debtor. An invoice issued by the auctioneer in the name of the third person at the request of the buyer shall only constitute recognition by the auctioneer of a further obligation to perform on the part of the third person; no further rights shall be granted to the third person. The liability of the buyer remains unaffected.

11. Delay in Payment, Refusal of Acceptance and Partial Payments

In the event of default in payment or refusal to accept the lots awarded, the Purchaser shall lose its rights under the awards. Interest of 1.5% per month will be charged as damage caused by delay. In all other respects, the auctioneer may demand either performance or, after setting a deadline, damages for non-performance; the damages may also be calculated in such a way that the item is auctioned again in a further auction and the defaulting buyer must pay for any shortfall in proceeds compared with the earlier auction and the special costs of the repeated auction, including the auctioneer's fees.

In case of final non-acceptance of lots awarded, but no later than three months after the original auction date, the auctioneer shall charge the debtor at least the lost auction commission as damages for non-performance. The debtor reserves the right to prove that the auctioneer did not incur any damage at all or that the damage was considerably less than this lump sum. Partial payments of a buyer for several auctioned lots may, at the auctioneer's discretion, be set off against any claim against the buyer existing for any legal reason whatsoever.

The buyer may only set off such counterclaims against the auctioneer and/or consignor as are both related to his liability and have been established by a court of law or expressly acknowledged by the auctioneer and/or consignor. Rights of retention of the buyer due to claims from other transactions with the auctioneer or the consignor are inadmissible.

12. defects

The auctioneer assumes no liability for defects, provided that he has fulfilled the duty of care incumbent upon him. All collections, collective lots, dealer lots, engrossed lots and estates are auctioned "as seen" - notices of defects are excluded. Except in the case of collections, however, the auction house undertakes to assert its warranty claims against the consignor within the limitation period of one year in the event of justified notices of defects, which must be reported to it no later than one week after receipt of the items. In the event of a successful claim against the Depositor, the purchase price paid, including the buyer's premium, shall be refunded; any further claims - including claims for reimbursement of costs incurred in connection with the claim, such as postage, inspection fees, etc. - shall be excluded.

13. jurisdiction, place of performance and place of jurisdiction

German law shall apply. Any consumer protection to which consumers are entitled by virtue of more favorable provisions in mandatory legal provisions of the state in which they have their domicile or habitual residence shall remain unaffected (principle of favorability). If one or more conditions of these terms and conditions of auction should be invalid in whole or in part, this shall not affect the validity of the remaining conditions.

The invalid terms and conditions shall be replaced by valid terms and conditions which come closest to the invalid terms and conditions in their economic content and purpose. The same applies to legal loopholes. For all texts in several languages, only the German wording shall be binding in the event of differences of opinion. The place of performance and jurisdiction for commercial transactions shall be Düsseldorf.

14. Special conditions for the e@uction

Participation in the e@uction and the use of the systems provided by the Auction House for this purpose is limited to the state of the current technical equipment of the Auction House. The auction house reserves the right to implement appropriate changes. Participants accept that technical malfunctions may occur and are required to inform the Auction House accordingly. Auction House and Auctioneer are not liable for malfunctions of the online connection, nor for the compatibility of the hardware and software used. Sellers and bidders have no claims against the auction house and the auctioneer if a bid or knockdown is not made or not made in time.

15. post-sale

The post-sale of unsold lots takes place for a limited period of time. The surcharges automatically issued via an online catalog or online platform, or promises of a surcharge by email, telephone or other means, shall only be deemed binding upon receipt of the invoice. The surcharges pursuant to item 8 of these terms and conditions shall be added to the surcharge amounts.

By submitting bids for lots from the Nazi era that bear Nazi emblems and/or Nazi symbols or similar, the bidder undertakes to acquire these only for historical-scientific collecting purposes and not to use them in any propagandistic way within the meaning of § 86, 86a StGB (German Penal Code).

Status: March 2023
The Auctioneer

1. Geltungsbereich und Anerkennung
Diese Versteigerungsbedingungen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen e@uction“ (nachfolgend kurz AGB genannt), gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Rhenumis by Felzmann & Fischer | Düsseldorf • Bonn, Immermannstraße 51, 40210 Düsseldorf , Deutschland (nachfolgend „Versteigerer“) und den Teilnehmern an einer „e@uction“ des Versteigerers auf dessen Auktionsplattform www.rhenumis.de, auf der diese AGB jederzeit einsehbar und als herunterladbare PDF-Datei abspeicherbar sind. Sie werden mit Abgabe eines – auf welche Art auch immer erfolgten - Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung vollinhaltlich und als alleine verbindlich anerkannt. Die AGB finden auch dann Anwendung, wenn andere Websites die Auktions-Website www.rhenumis.de derart nutzen, dass sie den Zugang zu einer e@uction vollständig oder in Ausschnitten ermöglichen. Etwaige entgegenstehende oder abweichende AGBs von Teilnehmern an einer e@uction entfalten, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird, keine Wirksamkeit und werden vom Versteigerer nicht anerkannt, es sei denn, ihrer (teilweisen) Geltung wird ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.

2. e@uction
Die e@uction ist eine öffentliche und freiwillige Versteigerung der Rhenumis by Felzmann & Fischer (Versteigerer) von beweglichen Sachen aus dem Bereich der Numismatik und Philatelie im weitesten Sinn. Der Versteigerer handelt im eigenen Namen für Rechnung unbenannt bleibender Eigentümer (Einlieferer) als Kommissionär. Die e@uction findet als zeitlich begrenzte Veranstaltung nach den Bestimmungen der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (BGBl Jg 1976, Teil I, 1346, Versteigerungsvorschriften – VerstV), nach den für Kommissionäre geltenden rechtlichen Bestimmungen des BGB und HGB und gemäß diesen Versteigerungsbedingungen als Online-Auktion auf der Internet-Auktionsplattform www.rhenumis.de unter der Leitung eines während der Auktion persönlich anwesenden Auktionators in Euro statt.

3. Registrierung und Anmeldung
Nach einer einmaligen Registrierung ist bei jeder e@uction eine eigene Anmeldung mit Passwort erforderlich. Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich genannte und vertretungs-berechtigte, natürliche Personen registriert werden. Pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Zustellungen an die letzte dem Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt. Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten, aus Gründen der Vertragserfüllung zulässig.

4. Versteigerungskatalog, Losbeschreibungen und -Besichtigung
Die zu versteigernden Stücke werden mindestens zwei Wochen lang in Form von beschriebenen Losen in einem Online-Versteigerungskatalog (der auf Wunsch auch als herunterladbare PDF-Datei ausdruckbar ist) als Einladung zur Angebotsabgabe präsentiert. Die Losbeschreibungen werden von Experten nach ihren subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sie stellen weder Garantien im Sinne des Kaufrechtes noch Zusicherungen einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Sie dienen lediglich zur Information, Erläuterung, Einordnung und Abgrenzung. Bei Münzen werden die Angaben zur Erhaltung streng nach dem im Münzhandel üblichen Einstufungen zur Erhaltung vorgenommen. Die Lose werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Versteigerung befinden. Die Besichtigung aller Lose kann sowohl detailliert im Internet als auch real an zwei Tagen vor der Versteigerung nach Termin-vereinbarung am Standort des Versteigerers oder an anderen Orten je nach Entscheidung Versteigerers (z.B. auf Münzen-/Briefmarkenmessen) erfolgen. Bei der realen Besichtigung können sich Interessenten in einem persönlichen Gespräch Eigenschaften von Losen erläutern lassen.

5. (Vor-) Gebote, Steigerungsstufen und Untergebote
Ab Präsentation des Online-Versteigerungskataloges können auf alle Lose online oder schriftlich Vorgebote abgegeben werden. Durch Vorgebote beauftragt und bevollmächtigt der Bieter den Versteigerer, stellvertretend für ihn Gebote abzugeben und im Falle eines Zuschlages den dadurch entstehenden Kaufvertrag für den Bieter mit dem Versteigerer abzuschließen. Der Bieter befreit den Versteigerer für diesen Fall von dem entgegen stehenden Regelungen des § 181 BGB (Insichgeschäft). An den Versteigerer übermittelte (schriftliche) Gebote werden gemäß den Steigerungssätzen streng Interesse wahrend jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Das heißt, ein übermitteltes Maximalgebot wird nur insoweit ausgeschöpft, als es notwendig ist, um ein schon vorliegendes Gebot oder später einlangende Konkurrenzgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten.

Die Steigerungsstufen betragen:

bis 100 € 5 €
ab 100 € 10 €
ab 300 € 20 €
ab 700 € 50 €
ab 1.000 € 100 €
ab 3.000 € 200 €
ab 7.000 € 500 €
ab 10.000 € 1.000 €
ab 30.000 € 2.000 € 

Untergebote werden nicht akzeptiert. Nicht den Steigerungsstufen entsprechende Gebote werden aufgerundet, Gebote wie beispielsweise „jedenfalls“, „bestens“ oder „unbedingt“ werden nach Ermessen des Versteigerers bis zum zehnfachen Rufpreis ausgeführt, haben aber keinen unbedingten Anspruch auf Zuschlag. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseingangs. Anfragen zu vorliegenden (Höhen von) Geboten werden nicht beantwortet. Alle Vorgebote müssen zwei Stunden vor Auktionsbeginn beim Versteigerer eingelangt sein, ansonsten sie nicht mehr berücksichtigt werden.

Der Versteigerer und die Auktionatoren sind – auch ohne Angabe von Gründen – berechtigt, Gebote abzulehnen, Lose aus der Auktion zurückzuziehen, Lose zu einem Los zu vereinigen oder auf mehrere Lose aufzuteilen, IP-Adressen für die e@uction zu sperren, Personen ganz von der Auktion auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen. Eine neuerliche Registrierung - und sei es nur indirekt über Dritte - zur Teilnahme an einer e@uction ist nach einem Ausschluss nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versteigerers zulässig, anderenfalls die ausgeschlossene Person für alle Kosten und Schäden in Folge ihrer Neuanmeldung und (der Abwehr) ihrer Aktivitäten auf der Auktionsplattform des Versteigerers haftet.

6. Preisfindungsverfahren und Zuschlag
Auf jedes Los kann ab dessen Aufruf - z. B. mit einem durch Vorgebote angesteigertem Ausrufwert - unmittelbar ein um eine Steigerungsstufe höheres Übergebot als Live-Online-Gebote abgegeben werden. Jedes vorliegende Höchstgebot löst die mit Zwischenpausen versehene Aufrufsequenz „ZUM ERSTEN, ZUM ZWEITEN UND ZUM DRITTEN!“ aus. Jedes Übergebot startet als neues Höchstgebot die Sequenz von Neuem. Erst wenn die Sequenz nicht mehr von einem Übergebot unterbrochen wird, läuft sie mit „ZUM DRITTEN“ aus bzw. wird so das Höchstgebot als Meistgebot zugeschlagen, der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt. Durch dieses Preisfindungsverfahren, bei dem die Bieter direkt in einem zeitlich unbegrenzten gegenseitigen Wettbewerb unmittelbar auf konkurrierende Gebote augenblicks- und situationsbedingt in Form des Überbietens reagieren können, wird - als ein wichtiges Wesenselement einer Versteigerung - ein zum Zeitpunkt der Auktion am Markt für Verkäufer und Käufer bestmöglicher Preis erreicht. Wurde auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der Zuschlag zum Ausrufpreis. Der Versteigerer und die Auktionatoren sind in begründeten Fällen berechtigt, den Zuschlag zurückzunehmen und das Los erneut anzubieten. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst mit vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages beim Versteigerer.

7. Vertragsabschluss und Gesamtrechnung
Jedes Gebot auf ein Los stellt ein rechtsverbindliches Angebot an den Versteigerer zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, das solange wirksam bleibt, bis ein Übergebot abgegeben wird oder die Versteigerung ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird. Mit der in Verbindung mit dem Zuschlag vom Auktionator ausgesprochenen Willenserklärung der Annahme des Höchstgebotes kommt ein im Wege einer Versteigerung geschlossener Kaufvertrag zwischen dem Bieter und dem Versteigerer zustande. (§ 156 BGB). Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer zur Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages in Euro. Das gilt auch für durch Fehleingaben des Bieters entstandene Zuschläge.

8. Aufgeld und Mehrwertsteuer
Die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld bildet der Zuschlagspreis (Nettopreis) der Lose, die differenzbesteuert ohne Ausweis der Mehrwertsteuer verkauft werden. Für Käufer aus Ländern der Europäischen Union gilt: Verbraucher zahlen einheitlich ein Aufgeld von 25%. Händler im Sinne des UstG zahlen bei differenzbesteuerter Ware 25% Aufgeld (Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten), zuzüglich Porto und Versicherung.

Für Händler kann die Rechnung regelbesteuert ausgestellt werden. Das Aufgeld beträgt dann 21% zuzüglich 19% MWSt. auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Porto/Versicherung. Der innereuropäische Warenverkehr kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (mit Umsatzsteuer-ID-Nr.) von der Umsatzsteuer befreit werden. Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt: Käufer zahlen 21% Aufgeld. Führt Rhenumis by Felzmann & Fischer | Düsseldorf • Bonn die Ware selbst oder durch Dritte in Drittländer aus, wird die Rechnung ohne gesetzliche Umsatzsteuer erstellt. Wird die Ware vom Käufer selbst oder durch Dritte ins Drittland ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, bei Vorlage der notwendigen Ausfuhrnachweise erstattet. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt der Käufer in jedem Fall selbst. Pro Auktionslos wird eine Gebühr von € 3,- erhoben.

Für Goldmünzen, die umsatzsteuerbefreit sind, gilt ein Aufgeld von 21%.

9. Versand, Selbstabholung und Barzahlung 
Der kostenpflichtige Versand der ersteigerten Lose erfolgt zum Selbstkostenpreis kurzfristig nach Zahlungseingang durch die Post oder einem privaten Zustellunternehmen nach Entscheidung des Versteigerers. Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung des Versteigerers. Der Versand erfolgt an die vom Käufer dem Versteigerer bekannt gegebene Adresse und falls der Käufer Unternehmer ist, auch auf dessen Gefahr. Bei vorheriger Bekanntgabe durch den Käufer ist bis zu sieben Tagen nach Auktionsschluss nach Terminvereinbarung eine Selbstabholung mit Barzahlung des Gesamtrechnungsbetrages aller vom Käufer ersteigerten Lose beim Versteigerer möglich.

10. Fälligkeit
Der Gesamtrechnungsbetrag ist binnen einer Woche nach Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung des Käufers hat spesenfrei und ohne jeden Abzug im Voraus per Banküberweisung auf eines der in der Auktionsrechnung genannten Bankkonten zu erfolgen. Die Zahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 14 Tage nach Rechnungszustellung beim Versteigerer eingelangt ist. Eventuelle Kosten des Geldverkehrs hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in Fremdwährungen werden gemäß Abrechnungstag und Euro-Gutschrift einer Großbank entgegengenommen, wobei Differenzen durch Wechselkursschwankungen zu Lasten des Käufers gehen. Ein Anspruch auf Herausgabe von ersteigerten Losen besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages für alle vom Käufer in der Auktion ersteigerten Lose plus allfällig aufgelaufener Kosten und Zinsen. Jede davon abweichende Zahlungsweise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig. Bei Kauf für einen Dritten haftet der Bieter mit diesem als Gesamtschuldner. Mit einer auf Wunsch des Käufers vom Versteigerer auf den Namen der dritten Person ausgestellten Rechnung wird vom Versteigerer nur eine weitere Erfüllungsverpflichtung der dritten Person anerkannt, weitere Rechte werden der dritten Person nicht eingeräumt. Die Haftung des Käufers bleibt davon unberührt.

11. Zahlungsverzug, Abnahmeverweigerung und Teilzahlungen
Bei Zahlungsverzug oder Abnahmeverweigerung der zugeschlagenen Lose verliert der Käufer seine Rechte aus den Zuschlägen. Als Verzugsschaden werden 1,5 % Zinsen pro Monat berechnet. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Sache in einer weiteren Auktion nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und die besonderen Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufzukommen hat.

Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose, spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner mindestens die ausgefallenen Versteigerungsprovisionen als Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als diese Pauschale entstanden ist. Teilzahlungen eines Käufers für mehrere ersteigerte Lose dürfen nach Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund auch immer bestehende Forderung gegenüber dem Käufer angerechnet werden.

Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer und/oder Einlieferer nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die sowohl im Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen als auch gerichtlich festgestellt oder vom Versteigerer bzw. Einlieferer ausdrücklich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer oder dem Einlieferer sind unzulässig.

12. Mängel
Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat. Alle Sammlungen, Sammellose, Händlerposten, Engros-Lose und Nachlässe werden „wie besehen“ versteigert – Mängelrügen sind ausgeschlossen. Außer bei Sammlungen verpflichtet sich das Auktionshaus jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens eine Woche nach Empfang der Sachen anzuzeigen sind, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers wird der gezahlte Kaufpreis einschließlich des Aufgeldes erstattet; ein darüberhinausgehender Anspruch – auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti, Prüfgebühren u.a. – ist ausgeschlossen.

13. Rechtskreis, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Jeglicher Verbraucherschutz, der Verbrauchern durch für sie günstigere Regelungen in zwingend geltenden Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusteht, bleibt davon unberührt (Günstigkeitsprinzip). Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bedingungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am Nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Formulierung verbindlich. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist Düsseldorf.

14. Besondere Bedingungen zur e@uction
Die Teilnahme an der e@uction und die Nutzung der dafür vom Auktionshaus bereit gehaltenen Systeme ist beschränkt auf den Stand der aktuellen technischen Ausstattung des Auktionshauses. Das Auktionshaus behält sich vor, entsprechende Änderungen zu implementieren. Die Teilnehmer akzeptieren, dass technische Störungen auftreten können und sind gehalten, das Auktionshaus entsprechend zu informieren. Auktionshaus und Auktionator haften nicht für Störungen der Online-Verbindung, ebenso nicht für die Kompatibilität der verwendeten Hard- und Software. Verkäufer und Bieter haben keine Ansprüche gegen Auktionshaus und Auktionator, wenn ein Gebot bzw. Zuschlag nicht bzw. nicht rechtzeitig zustande kommt.

15. Nachverkauf
Der Nachverkauf unverkaufter Lose findet für einen begrenzten Zeitraum statt. Die über einen Onlinekatalog oder eine Onlineplattform automatisch erteilten Zuschläge, oder Zusagen über einen Zuschlag per Email, Telefon oder sonstige Art, gelten erst ab Zugang der Rechnung als verbindlich. Zu den Zuschlagsbeträgen werden die Aufgelder gemäß Punkt 8 dieser Bedingungen berechnet. 

Mit der Abgabe von Geboten für Lose aus der NS-Zeit, die mit NS-Emblemen und/oder NS-Symbolen oder ähnlichem versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese lediglich für historisch-wissenschaftliche Sammelzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86, 86a StGB zu benutzen.

Stand: März 2023
Der Versteigerer

Pflichtinformationen für Kunden bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Mit der Abgabe eines Gebots über unsere Online-Plattform beauftragen Sie uns, für Sie auf unserer Auktion bis die genannten Lose zu den genannten Höchstgeboten zu ersteigern. Dieser Auftrag kommt dadurch zustande, dass Sie im Online-Katalog in das Feld »Gebot« Ihr Höchstgebot eintragen und dann auf den Button »Bieten« klicken. Dann klicken Sie auf den Button »Gebote abschicken«. Dort wird Ihnen eine Übersicht Ihrer bisher eingegebenen Gebote angezeigt. Eingabefehler können Sie durch Kontrolle der Losbeschreibungen und Kontrolle der Gebote feststellen und ggf. Gebote ändern oder löschen. Dann klicken Sie auf »Gebote absenden«. Sie werden dann gebeten, Ihre Kundendaten zu überprüfen und können noch einmal Ihre Gebote überprüfen. Mit Klick auf »Gebote absenden«, werden die Gebote an uns übermittelt. Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Gebote per Email. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn Ihre Gebote während der Auktion angenommen wurden und Sie der Höchstbietende waren.

Ihre Bestelldaten werden nach dem Vertragsschluss von uns für die Durchführung des Vertrages mit dem Kunden gespeichert. Sie können die Bestelldaten archivieren, indem Sie die Web-Seite, die Ihnen zum Abschluss seiner Bestellung angezeigt wird, speichern und/oder die E-Mail zur Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung speichern. Sie können die AGB unter https://www.rhenumis.de unter »Versteigerungsbedingungen« abrufen.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung, dieser erreichen Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.